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Sollen Mitarbeiterder Diakonie streiken dürfen?

von Barbara Tambour vom 04.05.2012
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Streiken dürfen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht. Das Arbeitsrecht »Dritter Weg« setzt auf Verhandlung in »Arbeitsrechtlichen Kommissionen« statt auf Streik. In diesen sitzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gleichberechtigt gegenüber. Was aber, wenn die Verhandlungen festgefahren sind oder von einer Seite boykottiert werden? Dieser Zustand kann lange dauern; so lange bekommen Mitarbeiter etwa keine Gehaltserhöhung. Würde ein Ausstieg aus dem Dritten Weg – verbunden mit dem Recht, im Notfall die Forderungen durch Streiks zu bekräftigen – die Situation der Arbeitnehmer verbessern? Oder hat sich das Mittel Streik überlebt, weil es Mitarbeitern und auch den Kindern, Kranken und Alten, die sie betreuen, mehr schadet als nutzt?

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Schlagwörter: Arbeitsrecht Diakonie Streik
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