Sexualisierte Gewalt
Sie wussten, was sie nicht taten
Es ist ein Protokoll, dass es in sich hat: In Fällen sexuellen Missbrauchs seien bislang kaum Anträge an die gesetzliche Unfallversicherung gestellt worden. Und: »Dies liegt nach übereinstimmender Meinung darin begründet, dass die Möglichkeit einer derartigen Antragstellung in der Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend bekannt ist.« So steht es in einem Protokoll der Unter-Arbeitsgruppe (AG) »Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene« des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vom 25. Mai 2011, das jetzt bekannt geworden ist.
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden

