Zur mobilen Webseite zurückkehren

Nachgefragt
Werben für Abtreibung?

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist durch Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verboten. Die Initiative TERRE DES FEMMES will das ändern und hat die Kampagne »Streicht Paragraf 219a jetzt!« gestartet. Information muss sein, sagt Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle.
von Barbara Tambour vom 05.05.2021
Artikel vorlesen lassen
»Information aus erster Hand muss sein«, sagt TERRE DES FEMMES-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Sie hat die Kampagne »Streicht Paragraf 219a jetzt« gestartet. (Foto: TDF/ (C) Gesine Born)
»Information aus erster Hand muss sein«, sagt TERRE DES FEMMES-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Sie hat die Kampagne »Streicht Paragraf 219a jetzt« gestartet. (Foto: TDF/ (C) Gesine Born)

Publik-Forum: Sie haben die Kampagne »Streicht Paragraf 219a jetzt« gestartet. Warum?

  Gedruckt + Digital  
  Digital  

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0