Recht auf Sterbehilfe
Mit überwältigender Mehrheit hat die französische Nationalversammlung ein Recht auf Sterbehilfe eingeführt. Unheilbar erkrankte Erwachsene, deren Tod kurz- oder mittelfristig unausweichlich ist, können Sterbehilfe in Anspruch nehmen, wenn sie über uneingeschränkte Urteilskraft verfügen und ärztliches Fachpersonal hinzugezogen wird. Um »Sterbetourismus« zu vermeiden, müssen die Antragstellenden über die französische Staatsbürgerschaft verfügen. Wer Sterbehilfe behindert, Patienten oder medizinisches Personal einschüchtert, macht sich strafbar.
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