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Knaben unter dem Messer

Ein Kölner Gericht hält die religiös begründete Beschneidung für unzulässig. Was bedeutet das Urteil für die Religionen?
von Hartmut Meesmann vom 04.07.2012
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Die Empörung ist groß: Von einem »verfassungswidrigen« Urteil, das ein religiös lebendiges Judentum in Deutschland unmöglich mache, spricht der Deutsche Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit. Der Zentralrat der Muslime erkennt einen »eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften«. Ähnlich sieht es der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff als Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz. Und für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstreicht Hans Ulrich Anke, Präsident des EKD-Kirchenamtes, »das elterliche Recht der Personensorge, gerade auch in religiösen Dingen«, als ein »hohes Rechtsgut«.

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