Streitfragen zur Zukunft
Sterbehilfe unter allen Umständen?
von
Matthias Thöns
vom 19.08.2020
In seinem Urteil vom 26. Februar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Diese Freiheit wiederum umfasse auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen. Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der die »geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung« unter Strafe stellt, wurde damit als verfassungswidrig und nichtig erklärt.
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Datum der Erstveröffentlichung: 14.08.2020
Matthias Thöns, geboren 1967, ist Anästhesist und als niedergelassener Palliativmediziner tätig. Zur Sterbehilfe war er Gutachter im Bundestag und erfolgreicher Verfassungskläger. Er setzt sich für ein menschliches Gesundheitssystem und gegen die Auswüchse der Ökonomisierung ein.
Matthias Thöns, geboren 1967, ist Anästhesist und als niedergelassener Palliativmediziner tätig. Zur Sterbehilfe war er Gutachter im Bundestag und erfolgreicher Verfassungskläger. Er setzt sich für ein menschliches Gesundheitssystem und gegen die Auswüchse der Ökonomisierung ein.

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