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Forschungen zum kirchlichen Arbeitsrecht

vom 04.05.2012
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Eine Forschungsstelle Kirchliches Arbeitsrecht hat die Juristische Fakultät der Universität Tübingen gegründet. Hauptfrage soll sein, ob sich »christliche Sozialkonzerne« – wie Diakonie und Caritas – »auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts wie etwa das Streikverbot berufen können«.

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Schlagwörter: Caritas Diakonie
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