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Kirchliches Arbeitsrecht
Die Willkür muss ein Ende haben

Der Fall einer aus der Kirche ausgetretenen Caritas-Mitarbeiterin zeigt: Das alte kirchliche Arbeitsrecht kommt an sein Ende. Ein Kommentar.
von Matthias Drobinski vom 27.03.2026
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In den Sozialstationen von Caritas und Diakonie arbeiten längst viele Menschen, die kein Kirchenmitglied sind. (Foto: pa/Frank Kleefeldt)
In den Sozialstationen von Caritas und Diakonie arbeiten längst viele Menschen, die kein Kirchenmitglied sind. (Foto: pa/Frank Kleefeldt)

Darf die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen, wenn sie aus der katholischen Kirche austritt? Eine Caritas-Beraterin hatte dies getan – aber auch erklärt, sie stimme weiterhin mit den Zielen der Kirche überein. Prompt folgte die Kündigung. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Die Caritas darf das nicht. Vor allem deshalb nicht, weil in der Einrichtung auch andere nicht-katholische Beschäftigte arbeiten, so die Begründung.

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