Kirchliches Arbeitsrecht
Die Willkür muss ein Ende haben
von
Matthias Drobinski
vom 27.03.2026
In den Sozialstationen von Caritas und Diakonie arbeiten längst viele Menschen, die kein Kirchenmitglied sind. (Foto: pa/Frank Kleefeldt)
Darf die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen, wenn sie aus der katholischen Kirche austritt? Eine Caritas-Beraterin hatte dies getan – aber auch erklärt, sie stimme weiterhin mit den Zielen der Kirche überein. Prompt folgte die Kündigung. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Die Caritas darf das nicht. Vor allem deshalb nicht, weil in der Einrichtung auch andere nicht-katholische Beschäftigte arbeiten, so die Begründung.
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Datum der Erstveröffentlichung: 24.03.2026

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