»Abschieben wird zum Regelfall«
Publik-Forum.de: Herr Tometten, im Entwurf eines Integrationsgesetzes, über den Bundestag und Bundesrat voraussichtlich am 7. und 8. Juli abstimmen werden, hat die Bundesregierung eine Änderung eingebracht, von der »Pro Asyl« sagt, sie hebele das Recht auf Asyl faktisch aus. Worum geht es da?
Christoph Tometten: In dem Gesetzentwurf werden Fälle aufgelistet, in denen Asylanträge als unzulässig abzulehnen sind. Ein in Deutschland gestellter Asylantrag soll zum Beispiel unzulässig sein, wenn ein »sicheres« Nicht-EU-Land, über das der Asylsuchende eingereist ist, bereit ist, ihn wieder aufzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Tometten: Flüchtlinge könnten in Staaten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als »sicher« erachtet, zurückgeschickt werden, ohne dass zuvor geprüft wird, ob ihnen Verfolgung droht und ihnen deshalb Schutz in Deutschland zusteht. Das muss nicht zwingend so kommen, aber die Gefahr besteht. Das höhlt das individuelle Recht auf Asyl aus. Die Bundesregierung hat in letzter Zeit immer wieder betont, dass sie die Türkei für sicher hält – entgegen aller Fakten, die Amnesty International und andere vorgelegt haben.
Ist das denn wirklich eine Verschärfung? Auch in der geltenden Fassung des Asylgesetzes steht ja, dass Flüchtlinge in solche Staaten zurückgeschickt werden können...
Tometten: Das stimmt, allerdings gilt im Moment: Ein Flüchtling, dessen Antrag auf Asyl hier abgelehnt wird, weil er in einem Drittstaat sicher sei, muss innerhalb von drei Monaten dorthin zurückgeführt werden. In der Praxis geht das aber meist nicht so schnell. Ist die Dreimonatsfrist verstrichen, so muss das Asylverfahren in Deutschland fortgeführt werden. Diese Möglichkeit soll nun offenbar entfallen.
Welche Konsequenzen hat das?
Tometten: Das hat zur Folge, dass Abschiebungen in sonstige Drittstaaten häufiger stattfinden könnten, aber auch, dass immer mehr Menschen in die Illegalität gedrängt werden oder in Deutschland nur eine Duldung erhalten. Das ist menschenrechtlich verheerend: Flüchtlinge haben Anspruch auf einen sicheren Aufenthaltsstatus und bestimmte damit verbundene Rechte. Duldungen sind absolut integrationsfeindlich.
Gibt es denn für die Behörden Spielräume?
Tometten: Man kann noch nicht sagen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Vorschrift anwenden wird und wie akribisch seine Mitarbeiterinnen prüfen werden, ob ein Drittstaat »sicher« und zudem noch bereit ist, Asylsuchende wieder aufzunehmen. Es wäre aber nicht überraschend, wenn das Bundesinnenministerium entsprechend Druck auf das BAMF ausübt. Alleine die Tatsache, dass die Dreimonatsfrist gestrichen werden soll, ist ein Zeichen dafür, dass sich die Entscheidungspraxis ändern könnte.
Muss ein Flüchtling bereits einen Asylantrag in dem Drittstaat gestellt haben, damit Deutschland ihn nach dem Gesetzesentwurf dorthin zurückschicken kann, oder reicht es schon, dass er einfach durchgereist ist?
Tometten: Das ist nicht klar. Grundsätzlich verlangt das Gesetz nicht, dass dem Flüchtling in dem Drittstaat bereits Asyl gewährt worden ist. Wenn das BAMF fortan alle Flüchtlinge, die über die Türkei nach Deutschland gekommen sind, dorthin zurückschicken will, weil es die Türkei als generell sicher und rücknahmebereit erachtet, wäre das ein Skandal. Dagegen wäre eine Klage auch aussichtsreich. Nur: Dafür muss ein Fall erst einmal vor Gericht kommen. Das ist nicht einfach: Eine kostenlose, flächendeckende Rechtsberatung gibt es in Deutschland nicht. Und die Klagefristen sind kurz, Prozesskostenhilfe wird längst nicht immer gewährt.
Das klingt bedenklich. Aber was haben solche Änderungen zum Asylrecht eigentlich in einem Integrationsgesetz zu suchen?
Tometten: Gute Frage! Die Bundesregierung ist noch eine Erklärung schuldig, was das mit Integration zu tun hat. Die Änderungen wurden nur wenige Stunden vor der Beschlussfassung im Kabinett eingefügt. Die Bundesregierung missachtet damit ihre eigene Geschäftsordnung, nach der zivilgesellschaftlichen Organisationen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss.
Pro Asyl meint: »Das Asylrecht bleibt als Hülle bestehen, immer weniger Menschen sollen es in Anspruch nehmen können«. Teilen Sie diese Kritik?
Tometten: Kann man so sagen, ja. Es besteht Anlass zur Sorge. Der Versuch der Bundesregierung, die Flüchtlingsaufnahme möglichst planbar zu gestalten, geht auf Kosten des individuellen Rechts auf Asyl. Man nimmt in Kauf, dass Menschen, denen individuell Schutz zusteht, diesen nicht kriegen – mit dem Argument, man gewähre dafür anderen Schutz.
