Demos vor Asylheimen verbieten?
»Durch die fremdenfeindlichen Demonstrationen unmittelbar vor Flüchtlingsheimen werden die Flüchtlinge erneut traumatisiert und verängstigt. Statt Ruhe und Sicherheit zu finden, werden sie durch die Parolen rechter Bewegungen mit Hass und Gewalt konfrontiert. Unser Grundgesetz schützt jedoch das Persönlichkeitsrecht und damit auch das Recht, im privaten Wohn- und Lebensbereich Ruhe und Sicherheit zu haben.
Dem trägt auch das Versammlungsrecht Rechnung: 2012 konnte eine Demonstration vor dem Privathaus von Klaus Wowereit, dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin, verboten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: Hierbei werde das Persönlichkeitsrecht von Klaus Wowereit durch die psychische Drucksituation im privaten Wohnumfeld verletzt. Im Falle fremdenfeindlicher Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen entsteht eine weitaus größere psychische Drucksituation für die Flüchtlinge, weshalb ein Verbot dieser Demos im Rahmen von § 15 Versammlungsgesetz erforderlich ist.
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes und wichtiges Gut in unserer Demokratie, das mit der Petition nicht eingeschränkt werden soll. Es geht ausdrücklich nicht darum, Demonstranten zu verbieten, sich zu Flüchtlingsfragen überhaupt zu versammeln. Nur sollen sie das bitte an öffentlichen Plätzen tun, beispielsweise vor Rathäusern, wo die politischen Entscheidungen getroffen werden. Ich fordere, dass die bestehenden Möglichkeiten, fremdenfeindliche Demonstrationen unmittelbar vor Flüchtlingsheimen zu verbieten, umgesetzt werden. Es verstößt gegen die Menschenwürde, wenn böswillig gezielt gegen Menschen direkt vor ihren Wohnungen demonstriert wird. Was wir stattdessen brauchen, sind Heime ohne Hass!«
Birgit Rydlewski: »Nein! Ein Verbot trifft die Falschen«
»Ein Demoverbot vor Flüchtlingsheimen ist kontraproduktiv. Dadurch würden nicht nur Rechtsradikale daran gehindert, das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, sondern auch Hilfsorganisationen wie Pro Asyl. Mittlerweile fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft schon eine generelle Bannmeile um Unterkünfte von geflüchteten Menschen. Man ahnt, dass sich das vor allem auch gegen Unterstützer richtet und Abschiebeblockaden, die immer wieder erfolgreich sind, verhindern soll. Die Petition ist also eine Idealisierung des Rechtsstaates. Denn es ist doch genau dieser Rechtsstaat, der Asylbewerber mitten in der Nacht aus dem Schlaf reißt, um sie abzuschieben! Der Ruf nach der Ordnungsmacht nimmt uns die Verantwortung aus der Hand. Es ist jeden Tag und überall auch an uns, sich rassistischen Mobs entgegenzustellen.
Darüber hinaus wäre ein Demonstrationsverbot vor Flüchtlingsheimen rechtlich nur schwer durchsetzbar. Der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm prüfte anlässlich der Reform des Versammlungsrechts 2002, ob einige Orte zur demonstrationsfreien Zone erklärt werden könnten. Er kam zu dem Ergebnis, Beschränkungen der Versammlungsfreiheit wegen des Anliegens der Protestierenden oder wegen des Ortes der Demonstration seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Selbst wenn es ein Demoverbot vor Flüchtlingsheimen gäbe, wäre damit noch längst nicht alles gut. Denn Neonazis und Rassisten stehen nicht nur vor Asylunterkünften. Sie sind genauso in Stadträten, Wachdiensten und Bürgerinitiativen aktiv – und gehen damit längst in Flüchtlingsheimen ein und aus. Ein Wegfall der Demonstrationen bedeutet nicht, dass der Rassismus weg ist. Er wird dann nur unter den Teppich gekehrt, weniger sichtbar. Und das ist mindestens genauso gefährlich.«
Birgit Rydlewski (@B_Rydlewski), geboren 1970, ist Pädagogin und Politikerin. Sie ist Mitglied der Piratenpartei und wurde 2012 als deren Abgeordnete in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.
