Kritik an Hartz-IV-Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze in einem aufsehenerregenden Urteil für verfassungswidrig erklärt. Die Vorwürfe des Gerichtes an die Bundesregierung sind hart: Es handele sich um »Schätzungen ins Blaue« und dazu kämen eine ganze Reihe von Fehlern und Schlampigkeiten. Schludrig sei man mit dem Existenzminimum armer Menschen umgegangen. Diese Schludrigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.
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Franz Segbers ist Referent für Ethik, Arbeit und Sozialpolitik im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau sowie Professor für Sozialethik an der Uni Marburg.
Die Studie von Irene Becker ist abrufbar unter: http://www.diakonie-hessen-nassau.de/
DWHN/presse/2010/PDF/Deklaration.pdf
