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Pflege! Leicht?

Das neue Pflegezeitgesetz macht Menschen, die ältere Familienangehörige versorgen, attraktivere Angebote als bisher. Doch verglichen mit der Förderung junger Eltern sind die noch unzureichend. Eine Übersicht – zum heutigen Internationalen Tag der Pflege
von Thomas Gesterkamp vom 12.05.2015
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Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, hat nach dem neuen deutschen Pflegegesetz Anspruch auf bezahlte Auszeiten vom Job. Doch was jetzt gilt, kann nur der erste Schritt zu einer umfassenden Änderungen der Gesetzeslage sein, sind Insider überzeugt. (Fotos: pa/Westend61/Bader)
Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, hat nach dem neuen deutschen Pflegegesetz Anspruch auf bezahlte Auszeiten vom Job. Doch was jetzt gilt, kann nur der erste Schritt zu einer umfassenden Änderungen der Gesetzeslage sein, sind Insider überzeugt. (Fotos: pa/Westend61/Bader)

Familien sind der größte und kostengünstigste Pflegedienst in Deutschland. Mindestens anderthalb Millionen Bundesbürger kümmern sich derzeit zu Hause um Bedürftige. In naher Zukunft wird sich diese Zahl Prognosen zufolge verdoppeln, weil die Generation der Babyboomer in die kritischen Jahre kommt.

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Zwei Drittel der Pflegenden, betont Berthold Dietz von der Evangelischen Hochschule Freiburg, sind zugleich erwerbstätig – die Hälfte davon in Vollzeit. Bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, so der Soziologe, kommen »Verhältnisse auf uns zu, die alles in den Schatten stellen, was wir bisher an Aktivitäten in Sachen Kinder kennen.«

Das Thema Pflege stand lange im Schatten der populäreren Debatte über den »Spagat zwischen Kind und Karriere«. Die Geburt von Nachwuchs ist ein positives Ereignis, mit dessen wohlwollender Begleitung sich Politiker wie Firmenchefs schmücken können. Gebrechliche Alte eignen sich dagegen kaum für Hochglanzbroschüren. Mit ihnen geht es nicht aufwärts, sondern abwärts. Trauer, Leid und vor allem Tod sind öffentliche Tabuthemen.

Dazu kommt: Die Pflege von Schwerkranken kann deprimierend sein, sie ist kaum planbar und zieht sich häufig auch länger hin als die Versorgung von Säuglingen. Die Zeiträume schwanken zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahrzehnten, im Durchschnitt sind es acht Jahre.

Das Anfang 2015 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz war, so besehen, überfällig. Den Lohnersatz für die darin garantierte Freistellung von maximal zehn Tagen in akuten Notsituationen zahlt die Pflegeversicherung. Langfristig können Beschäftigte mit der Familienpflegezeit ihre Stelle bis zu zwei Jahre lang auf 15 Wochenstunden reduzieren. Verbunden damit ist das Rückkehrrecht in die Vollzeit, allerdings kein Einkommensausgleich: Übernommen wird lediglich ein zinsloses Darlehen.

Firmen mit weniger als 25 Mitarbeitern – und damit insgesamt sieben Millionen Beschäftigte – sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Das kritisiert der Deutsche Frauenrat. Denn rund zwei Drittel der Pflegenden sind weiblich, und sie verdienen ihr Geld besonders häufig in Kleinbetrieben unterhalb des Schwellenwertes. Das häusliche Engagement der Männer liegt allerdings deutlich höher als viele vermuten. Nach Daten des Sozioökonomischen Panels ist der Anteil männlicher Hauptpflegepersonen, die sich meist um ihre Partnerinnen kümmern, in den letzten beiden Jahrzehnten von 17 auf 37 Prozent gestiegen.

Unabhängig von ihrem Geschlecht brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Das neue Gesetz ist ein erster Schritt, um die Pflege leichter zu machen. Eine umfangreiche Förderung, wie sie junge Paare mit dem Elterngeld als Lohnersatzleistung erhalten, ist das jedoch nicht. Und selbst unter jenen Personalchefs, die sich mit einer gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf brüsten, denkt nur eine Minderheit dabei auch an die Versorgung Älterer. Die Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe gelangte auf Druck der Wirtschaftsverbände in den Gesetzestext.

Pflege ist wie die Kindererziehung ein Teil der weitgehend unsichtbaren Reproduktionsarbeit. Die meisten Unternehmen halten sich schlicht für nicht zuständig, wenn es um die scheinbar privaten Probleme ihrer Beschäftigten geht. Entsprechend verschweigen viele Erwerbstätige dem Arbeitgeber ihre Belastungen – und fürchten berufliche Nachteile, wenn sie die Auszeit nutzen: In einer aktuellen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege kann sich nur ein Drittel der Befragten vorstellen, die neue Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

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Personalaudioinformationstext:   Thomas Gesterkamp ist Journalist in Köln und Autor von »Die neuen Väter zwischen Kind und Karriere«. (Verlag Barbara Budrich 2010).
Schlagwörter: Pflege Pflegeversicherung
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