Platz da!
Keine Frage, der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist eine gute Sache. Viele Frauen – und Männer – sind nicht willens oder in der Lage, nach der Geburt eines Kindes lange Zeit aus dem Beruf auszusteigen. Die Suche nach einem Kita-Platz oder einer Tagesmutter glich – gerade in den westlichen Bundesländern – allzu lange einem Lotteriespiel. Insofern war der 1. August 2013 tatsächlich ein Meilenstein: Die neugewonnene Planungssicherheit kann das Leben junger Familien erleichtern, Frauen die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und vielleicht sogar den Wunsch nach einem Leben mit Kindern bestärken.
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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Seit dem 1. August 2013 dieses Jahres haben Eltern für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. 810 000 Kita-Plätze sollen dafür bundesweit zur Verfügung stehen. Bund, Länder und Kommunen fördern die Betreuung mit erheblichen Zuschüssen: Über tausend Euro monatlich betragen die Subventionen für einen Ganztagesplatz. Dennoch ist der von Fachleuten geforderte Betreuungsschlüssel – ein Erwachsener versorgt drei Kleinkinder – nur in Einzelfällen erfüllt.
