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Leserbrief
Pflicht zur Reparatur

vom 18.11.2022 Vorgelesen von einer künstlichen Stimme.
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Zu: »Lang lebe die Waschmaschine« (20/22, Seite 24-25)

Ein Recht auf Reparatur ist nicht zielführend, da die Hersteller wieder ein neues Geschäftsmodell daraus machen werden. Die Lösung kann nur eine Pflicht zur Reparatur sein, zum Beispiel zehn Jahre lang, und jede Reparatur darf maximal zehn Prozent des Kaufpreises kosten. Siehe da, ab morgen gibt es nur noch langlebige Produkte. Bernhard Balle, Renningen

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