Zur mobilen Webseite zurückkehren

Der Knabe unterm Messer

Die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Beschneidung von Jungen als schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit zu werten, ist auf empörte Ablehnung bei jüdischen und muslimischen Organisationen gestoßen. Auch die Kirchen protestieren.
von Hartmut Meesmann vom 28.06.2012
Artikel vorlesen lassen
Auch Jesus wurde beschnitten: Hier die Darstellung dieses Geschehens in der Cathedrale Notre Dame de Chartres. (Foto: pa/Juettner)
Auch Jesus wurde beschnitten: Hier die Darstellung dieses Geschehens in der Cathedrale Notre Dame de Chartres. (Foto: pa/Juettner)

Wahrscheinlich wird der Streit um die Beschneidung irgendwann auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Denn es steht das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Ausübung der Religion gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jüdische und muslimische Organisationen – und auch die Kirchen – bestreiten energisch, dass die Beschneidung zu einer körperlich-seelischen Schädigung führe. Der Zentralrat der Juden erklärte: »Die Beschneidung von Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden praktiziert.« Es wird außerdem darauf verwiesen, dass Millionen von Männern auf der ganzen Welt, nicht nur religiöse, beschnitten seien.

Anzeige
loading

Andererseits gibt es vor allem in den USA schon seit längerem eine heftige und kontroverse Diskussion darüber, ob die Bescheidung nicht eben doch ein Eingriff in die Integrität von Jungen und Männern ist. Es sind nicht nur anti-religiöse Stimmen, die sich da zu Wort melden. Auch in der Männerbewegung überwiegen die kritischen Bewertungen. Die Sensibilität für Fragen der Geschlechteridentität und -gerechtigkeit ist gewachsen, auch unter Männern.

Archaisch-Patriarchales wird mit Religiösem verquickt

Was aber ist der religiöse Sinngehalt des Beschneidungsrituals? Durch die Beschneidung wird der Junge nach jüdischem Verständnis in den Bund mit Gott aufgenommen. Das Ritual ist Ausdruck des Willens Gottes selbst und insofern das wichtigste der Gebote. Der Koran, das heilige Buch der Muslime, kennt keine bindende Verpflichtung zur Beschneidung. In den islamischen Gesellschaften ist das Ritual vor allem zu einer religiös grundierten kulturellen Tradition geworden.

Das grundsätzliche Problem ist, dass bei der Beschneidung von einer Verquickung des Religiösen mit archaisch-patriarchalem Denken ausgegangen werden muss, auch mit magischem Denken, wie der Kulturphilosoph Christoph Türcke vermutet. Es gibt eine breite Tradition männlicher Initiationsriten bei den verschiedensten Naturvölkern, bei denen Jungen körperlicher Schmerz – auch durch die Beschneidung – zugefügt wurde und noch wird – mit dem Ziel, sie zu Männern zu machen. Es wird die Botschaft vermittelt: Zum Mannsein gehören das Alleinsein sowie das Erleben und Ertragen von Schmerz und Leid. Dabei muss meist Blut fließen.

Diese uralte Tradition dürfte sich im Laufe der Zeit mit einer religiösen Interpretation verknüpft haben. Jedenfalls gibt es heute keinen hinreichenden Grund mehr, Jungen und Männer in dieser (!) Weise in ihrer geschlechtlichen Eigenheit herauszuheben.

Der religiöse Sinngehalt des Beschneidungsrituals wird heute, in zunehmend säkularisieren Gesellschaften, kaum mehr verstanden. Das zeigt auch die Entscheidung des Kölner Landgerichts, das auf die Hintergründe der Tradition in seiner Urteilsbegründung nicht wirklich einging.

Rituale können und dürfen sich verändern – ohne den Sinn zu verlieren

Die Frage ist, ob das religiöse Grundanliegen dieses Rituals von den Religionsgemeinschaften, die es praktizieren, nicht auch anders, zeitgemäßer zum Ausdruck gebracht werden kann? Nämlich durch eine sensible Weiterentwicklung des symbolischen Aktes? Muss es denn unbedingt eine körperliche Verletzung sein, hier das Abtrennen der Vorhaut?

Der empörte Verweis darauf, dass es sich ja doch um eine uralte Tradition handle, leugnet die Geschichtlichkeit aller Religionen. Rituale können und dürfen sich verändern. Jedenfalls würde eine freiwillige Veränderung des Beschneidungsrituals den Streit erheblich entschärfen. Zu vermuten ist allerdings, dass Juden und Muslime dieses Ansinnen als eine allzu große Zumutung empfinden werden.

Der Streit um die Beschneidung ist im Zusammenhang einer Entwicklung zu sehen, die viele westliche Gesellschaften erfasst hat: Zunehmend wird das Recht auf freie Religionsausübung auf seine Vereinbarkeit mit den unveräußerlichen Menschenrechten überprüft. Das zeigt sich etwa beim Streit um die eingetragene Lebenspartnerschaft von Homosexuellen, die von der katholischen Kirche abgelehnt wird – was für die Befürworter eine Diskriminierung darstellt; beim Streit um den sogenannten Dritten Weg im kirchlichen Arbeitsrecht – hier klagen die Gewerkschaften das Streikrecht ein; oder beim Streit um das Verhüllen des Körpers der Frau bei den Muslimen – für säkulare Menschenrechtlerinnen ein Symbol der Frauenverachtung.

Die Religionsgemeinschaften stehen vor der schwierigen, aber wichtigen Aufgabe, ihr eigenes Selbstverständnis und ihre Rituale geduldig, offensiv, aber auch selbstkritisch einer Gesellschaft zu erklären, die religiös zunehmend von einer umfassenden Unwissenheit geprägt ist. Wer nur empört auf seine Rechte pocht, wird allerdings kaum Verständnis ernten.

4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
Personalaudioinformationstext:   Hartmut Meesmann leitet das Ressort Religion und Kirchen bei Publik-Forum. Mehr zum Thema lesen Sie in der kommenden Printausgabe von Publik-Forum, die am 6. Juli 2012 erscheint.
Schlagwörter: Religion Religionsfreiheit
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0