Die evangelische Doppelstrategie
Wie schon bei der Synode in Magdeburg 2011 hat die diesjährige Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Rahmengesetz zum Arbeitsrecht verabschiedet – und eine politische Stellungnahme zum Arbeitsrecht abgegeben. Im Rahmengesetz steht, was gelten soll und der Gewerkschaft ver.di und vielen Mitarbeitervertretern sauer aufstößt: Kein Streikrecht. Mitglieder einer Schlichtungskommission müssen nach wie vor einer christlichen Kirche angehören. Und: Es bleibt beim kirchlichen Weg der Lohnfindung, dem sogenannten Dritten Weg.
Die politische Kundgebung lautet: Die Diskussion über strittige Fragen solle weitergehen. Man wolle mit den Gewerkschaften für eine bessere Finanzierung sozialer Arbeit kämpfen. Und: Dabei könne ein allgemein verbindlicher Branchentarifvertrag Soziales eine Möglichkeit sein – ohne dass man genauer sagt, wie man da mit dem kirchlichen Arbeitsrecht hinkommen will.
Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik: Kein wirklich überzeugendes Muster. Aber es gibt noch eine Doppelstrategie –; und damit könnte doch etwas Neues angestoßen werden. Denn im Gesetz steht, dass die einzelnen Landeskirchen und diakonischen Verbände entweder ihre Lohnfindung auf dem Dritten Weg vornehmen oder aber »kirchengemäße« Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen können. Für die gilt zwar eine »uneingeschränkte Friedenspflicht« und ein verbindliches Schlichtungsverfahren. Aber die Ausgestaltung von beidem »wird von den Tarifpartnern vereinbart«. Das gibt viel Raum für Tarifverträge in der Kirche.
Es ist kein Geheimnis, dass sich für diese Öffnung besonders die Hannoversche Landeskirche und die Diakonie in Niedersachsen eingesetzt haben. In Niedersachsen gibt es nämlich schon eine Rahmenvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag. Offen wird erklärt, dass man diesen kommenden Diakonie-Tarifvertrag zu einem Branchentarifvertrag Soziales ausweiten wolle.
Wenn fünfzig Prozent der Arbeitnehmer einer Branche durch einen Tarifvertrag gebunden sind, dann kann man beim Arbeitsministerium des Landes die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifabschlüsse beantragen. Das hieße: Dann müssten sich alle Arbeitgeber in dieser Branche, auch die Privaten, an die selben Tarife halten. Die Konkurrenz über die Lohnkosten wäre unterbunden.
Wenn den Niedersachsen so ein Branchentarifvertrag gelänge, bei dem natürlich noch andere Wohlfahrtsverbände mitmachen müssten, käme es wohl zu einer belebenden Konkurrenz der beiden Lohnfindungsmodelle Dritter Weg und Tarifverträge. Auf welchem Weg kommt man zu sozialpolitisch überzeugenderen Lösungen und auf welchem Weg kann man dem Fachkräftemangel im Sozialbereich besser begegnen?
