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Ein Ritual ist veränderbar

Dass der Bundestag heute mit großer Mehrheit der Beschneidung von Jungen eine rechtliche Grundlage gegeben hat, war erwartet worden. Das Signal, das damit verbunden ist, lautet: Jüdisches und muslimisches Leben ist in Deutschland erwünscht. Und das ist gut so
von Hartmut Meesmann vom 12.12.2012
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Das Ritual der Beschneidung: Seit dem Kölner Urteil vom Juni 2012 tobt eine deutsche Debatte, der der Bundestag heute ein vorläufiges Ende setzte. (Foto: pa/Ebener)
Das Ritual der Beschneidung: Seit dem Kölner Urteil vom Juni 2012 tobt eine deutsche Debatte, der der Bundestag heute ein vorläufiges Ende setzte. (Foto: pa/Ebener)

Es wäre unverantwortlich gewesen, die Beschneidung einfach zu verbieten und damit jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger vor den Kopf zu stoßen.

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So ist eine äußerst scharfe und kontrovers geführte Debatte nun zu einem vorläufigen Ende gekommen. Vorläufig deshalb, weil die sehr unterschiedlichen Bewertungen dieses jahrhundertealten Rituals natürlich bestehen bleiben und die Kritiker wohl kaum verstummen werden.

Die Debatte um die Beschneidung war wichtig. Und sie bleibt wichtig. Sie hat dazu geführt, dass der Eingriff künftig immerhin »nach den Regeln der ärztlichen Kunst« erfolgen soll. Erfreulicherweise hat die jüdische Seite darauf auch schon reagiert und zugesichert, sich intensiver um eine entsprechende Ausbildung ihrer religiösen Beschneider zu kümmern.

66 Abgeordnete suchten nach einer Alternative – vergebens

Die Debatte hat auch deutlich gemacht, dass der Eingriff, insbesondere bei Neugeborenen, durchaus nicht so harmlos ist, wie oft behauptet wird. Eine Narkose ist bei Neugeborenen nicht möglich, Komplikationen sind nicht selten. Darauf haben die Verbände der Kinderärzte eindringlich aufmerksam gemacht.

Insofern hatte der Alternativ-Entwurf von 66 Abgeordneten, nach dem eine Beschneidung erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt werden sollte, durchaus seinen Charme. Hätte er eine Mehrheit bekommen, wäre dies jedoch ein Eingriff in die Religionsfreiheit insbesondere der jüdischen Mitbürger gewesen. Juristische Auseinandersetzungen wären die Folge gewesen. Denn nach jüdischem Verständnis ist die Beschneidung als göttliches Gesetz innerhalb den ersten acht Tage vorgeschrieben. Diese Sicht kann die staatliche Seite nicht so einfach vom Tisch wischen.

Die schwierige Frage, ob das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit höher zu gewichten sei als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung, ist von den Abgeordneten des Bundestages im Sinne der Religionsfreiheit entschieden worden. Das ist vom Grundsatz her zu begrüßen. Denn es liegt keine derart gravierende Grundrechtsverletzung vor, dass ein Einschreiten des Staates erforderlich wäre.

Der Hype um das Ritual – ein Fehler?

Dennoch: Die Debatte kann und darf nicht einfach spurlos an den Religionsgemeinschaften vorbei gehen. Es meldeten sich ja nicht nur die Religionskritiker zu Wort, die alles Religiöse hassen und am liebsten verbieten würden. Es gab und gibt auch unverdächtige, ja sogar religiös motivierte Kritiker, übrigens auch in den Reihen der Juden und Muslime selbst. Letztere sind dort zwar in der Minderheit, konnten sich aber nun vernehmlicher zu Wort melden. Sie lehnen die Beschneidung ganz ab oder wollen sie ins Jugendalter verschieben oder plädieren für ein symbolisches Ritual. Darüber könnte und sollte in den betroffenen Religionsgemeinschaften weiter diskutiert werden. Denn Rituale sind grundsätzlich veränderbar. Doch es sieht nicht danach aus, als sei der Wille zu einer solchen selbstkritischen Diskussion bei der Mehrheit vorhanden.

Wichtig ist, zu wissen: Man kann auch vollwertiger Jude sein, ohne beschnitten zu sein. Und man kann vollwertiger Muslim sein, ohne beschnitten zu sein. Der Hype um das Ritual sollte und könnte also in den Religionsgemeinschaften selbst etwas tiefer gehängt werden.

Nur selten spielte in der gesamten Debatte die Frage eine Rolle, warum das Beschneidungsritual nur die Jungen trifft. Das aber ist ein zentraler Aspekt. Denn viel spricht dafür, die Beschneidung auch vor dem Hintergrund der uralten Tradition der Initiation in die Männlichkeit zu sehen. Die neugeborenen und älteren Jungen werden einem Deutungsgeschehen ausgesetzt, in dem ein machtvoller Gott seinen Bund mit dem Jungen/Mann unter Zufügung von Schmerzen schließt; außerdem schwingt im Hintergrund noch die körperlich imprägnierte Warnung vor seiner sexuellen Aggression mit. Diese untergründige Botschaft, die im Judentum dann theologisch überlagert wurde, ist in hohem Maße problematisch. Sie ist das Relikt eines archaisch-patriarchalen Männerbildes. Auch darüber müsste gesprochen werden.

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Personalaudioinformationstext:   Hartmut Meesmann leitet das Ressort »Religion und Kirchen« bei Publik-Forum. Das Kölner Beschneidungsurteil vom Sommer 2012 wurde für ihn zum Anlass, die Diskussion um die rituelle Beschneidung mit einer Reihe von Artikeln unterschiedlicher Autorinnen und Autoren voranzutreiben. Mit dabei: Günter Bernd Ginzel, Melitta Müller-Hansen, Jörg Heimbach und Mouhanad Khorchide.
Schlagwörter: Religionsfreiheit Ritual
Publik-Forum
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