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Beamte gesetzlich krankenversichern?

Hamburg will als erstes Bundesland seine Beamten entscheiden lassen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern, und dies finanziell mittragen. Befürworter einer »Krankenversicherung für alle« werten dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Doch ist das klug? Ein Pro und Contra
vom 28.08.2017
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Beamte gesetzlich krankenversichern? Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wirbt dafür, Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ist dagegen (Fotos: www.hamburg.de/Bina Engel; DBB Beamtenbund und Tarifunion)
Beamte gesetzlich krankenversichern? Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wirbt dafür, Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ist dagegen (Fotos: www.hamburg.de/Bina Engel; DBB Beamtenbund und Tarifunion)

Ab August 2018 sollen sich Beamtinnen und Beamte in Hamburg auf Wunsch gesetzlich krankenversichern können und erhalten dann statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn es ist weder zeitgemäß, noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankenkosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von schon jetzt gesetzlich versicherten Beamten beteiligt.

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Für diejenigen, die Kinder haben, die im Ruhestand sind oder eine Behinderung haben, kann die Gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Denn dort werden nicht erwerbstätige Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Zudem richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Einkommen – und nicht nach dem Risiko, wie in der privaten Krankenversicherung.

Für die StadtHamburg kann das Modell langfristig kostenneutral sein. Zwar entstehen anfänglich Mehrkosten für rund 2400 Beamte, die schon jetzt gesetzlich krankenversichert sind und dann die hälftige Pauschale erhalten. Doch es entfallen auch Verwaltungskosten bei der Prüfung von Rechnungen oder der individuellen Beihilfe-Berechnung.

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist freiwillig – aber endgültig. Ein Zurück lässt die Stadt nicht zu, das würde die Finanzierungsmodelle der Versicherungen schwächen: In der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der Privaten werden in »gesunden Zeiten« Rücklagen für das Alter gebildet. Beide Systeme funktionieren nur bei langfristiger Mitgliedschaft.

Klaus Dauderstädt: Nein, Beamtenstatus sieht anderes vor!

Wer Beamte gesetzlich versichern will und sich von Modellen wie der Bürgerversicherung eine Entlastung von gesetzlicher Krankenversicherung und Staatskasse erhofft, ist auf dem Holzweg. Zum einen ist der Beamtenstatus klar definiert und das Beamtenrecht kein Wunschkonzert. Zum anderen sind die Motive solcher Bestrebungen zweifelhaft: »Gleichsein ist alles«, lautet die Maxime. Aber es ist eben nicht alles gleich.

Aufgrund ihrer »hoheitlichen«, also besonderen Aufgaben und Befugnisse ist der Status der Beamten ein besonderer. Leider gerät die Einsicht in diese funktionsbedingte Unterschiedlichkeit, die immerhin unsere Verfassung vorgibt, zunehmend ins Hintertreffen. Das eigenständige Beihilfesystem ist ein bewährtes Instrument der Fürsorge, die der Staat seinen Beamten aufgrund ihres Pflicht- und Treueverhältnisses schuldet. Das System ist nachhaltig und für alle bezahlbar. Denn es tritt nur für Gesundheitsaufwendungen ein, die tatsächlich anfallen. Kosten, die die Beihilfe nicht erstattet, lassen sich durch eine zusätzliche Restkostenversicherung absichern.

Wäre alles besser, würde man dies dem Dogma der Gleichheit opfern? Mitnichten. Wenn der Kreis der gesetzlich Versicherten auf die Beamten ausgeweitet wird, stehen den zusätzlichen Einnahmen zusätzliche Leistungsansprüche gegenüber. Bei den öffentlichen Haushältern dürfte sich die Freude über den Wegfall der Beihilfe in Grenzen halten, denn sie müssen dann einen Arbeitgeberanteil aufbringen. Auch als Allheilmittel zur Bekämpfung einer »Zwei-Klassen-Medizin« taugt die Einheitskasse nicht. Vielmehr wird sie zu dramatischen Unterschieden bei den medizinischen Leistungen führen, weil Behandlungen über die einheitliche Grundversorgung hinaus nur auf eigene Rechnung möglich sind.ê

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Personalaudioinformationstext:   Cornelia Prüfer-Storcks, geboren 1956, ist seit 2011 Gesundheitssenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie gehört der SPD an. Klaus Dauderstädt, geboren 1948, ist Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
Schlagwörter: Hamburg Krankenversicherung
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