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Wahlrecht ab Geburt?

Jeder hat eine Stimme bei Wahlen. Aber erst ab 18 Jahren. In sieben Bundesländern können Jugendliche ab 16 an kommunalen Wahlen teilnehmen, in Brandenburg und Bremen auch an Landtagswahlen. Der Deutsche Familienverband fordert jetzt das Wahlrecht ab Geburt, das die Eltern ausüben. Eine gute Idee? Wie ist Ihre Meinung? Argumente finden Sie im Pro-und-Contra von Wolfgang Thierse und Marcus Weinberg
von Wolfgang Thierse , Marcus Weinberg vom 30.05.2017
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Ein Wahlrecht ab Geburt einführen? Das fordert jetzt der Deutsche Familienverband. Wolfgang Thierse (links) sagt: »Ja, genau richtig!«. Marcus Weinberg (rechts) sagt: »Nein, das ist nicht machbar!« Uns interessiert Ihre Meinung! Nehmem Sie teil an unserer Umfrage. (Fotos: Pressebuild; Pressebild/Lueth)
Ein Wahlrecht ab Geburt einführen? Das fordert jetzt der Deutsche Familienverband. Wolfgang Thierse (links) sagt: »Ja, genau richtig!«. Marcus Weinberg (rechts) sagt: »Nein, das ist nicht machbar!« Uns interessiert Ihre Meinung! Nehmem Sie teil an unserer Umfrage. (Fotos: Pressebuild; Pressebild/Lueth)

»Lasst die Kinder an die Urnen! Die Forderung provoziert und soll es auch! Denn es geht darum, das Grundgesetz ernst zu nehmen. Und den 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in diesem Land, die in Sonntagsreden gerne als »unsere Zukunft« gepriesen werden, eine Stimme zu geben. Im doppelten Sinne. »Nur wer wählt, zählt«, hat der Deutsche Familienverband eine Kampagne überschrieben, in der er sich für das Wahlrecht von Geburt an starkmacht. Ich finde das richtig. Denn wir sind eine kinderunfreundliche Gesellschaft, unsere Wirtschaft ist kinderfeindlich, und unsere Politik lässt gerne außer Acht, dass es die jungen Menschen von heute sind, die morgen mit unseren Entscheidungen zu leben haben. Nur: Diese jungen Menschen sind politisch rechtlos. Im Moment entscheiden wir Alten die Wahlen, auch weil wir viele sind.

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Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Zum Volk gehören auch die Kinder. Doch das vornehmste Recht ist für sie ausgesetzt, denn Artikel 38 setzt das Wahlalter auf 18 Jahre fest. Ich plädiere dafür, diese Altersgrenze abzuschaffen – und das Wahlrecht von Kindern treuhänderisch auf deren Eltern zu übertragen. Die vertreten ja auch in allen anderen Lebensbereichen die Rechte ihrer Kinder.

Und wenn die Kinder mit 10 oder 14 Jahren politisches Interesse entwickeln, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt. Allen Zweiflern, die mangelnde Reife und leichte Beeinflussbarkeit junger Menschen ins Feld führen, halte ich entgegen: Wir prüfen auch sonst nicht die Reife eines Wählers. Aber es birgt große Chancen für die Zukunft der Demokratie, wenn wir über Kinderrechte auch beim Thema Wählen reden.«

Marcus Weinberg: »Nein! Das ist nicht machbar«

»Die Forderung nach einem Wahlrecht ab Geburt wurde schon oft gestellt. Es wird mit dem Stichwort Generationengerechtigkeit und den Auswirkungen des demografischen Wandels argumentiert. Das Recht auf demokratische Mitbestimmung durch Wahlen solle für alle diejenigen gelten, die von den Entscheidungen betroffen sind. Durch die Wahlmöglichkeit für Kinder beziehungsweise stellvertretend auch ihre Eltern könnten die Anliegen der jungen Generation besser berücksichtigt werden und Kindern sowie den Eltern ein ihrer Bedeutung für die Zukunft der Gesellschaft angemessener Stellenwert eingeräumt werden.

Diese Ideen hören sich erstmal sympathisch an. Doch wie bei allen politischen Entscheidungen ist ein Blick auf die konkrete Umsetzbarkeit des Vorhabens zu werfen und zu hinterfragen, welche Auswirkungen zu erwarten sind. Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie? Streitigkeiten zwischen den Eltern und Jugendlichen oder zwischen den Eltern wären vorprogrammiert. Und was ist mit geschiedenen Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht? Soll dann jedes Elternteil eine halbe Stimme für sein Kind abgeben? Und: Wer interpretiert den gemeinsamen Willen der Familie und der Kinder abschließend geheim in der Wahlkabine? Weil die Stimmabgabe Ausdruck einer höchstpersönlichen Wahl ist, sieht die deutsche Verfassung die Unmittelbarkeit von Wahlen vor. Dabei muss es bleiben.

Doch eines ist ganz klar: Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen ernst genommen werden und ihre Interessen bei politischen Entscheidungen einbezogen werden. Hier stehen Politiker wie Eltern, aber auch Kinder- und Jugendorganisationen in der Verantwortung, allen jungen Menschen Möglichkeiten zu verschaffen, an den politischen Prozessen teilzuhaben.«

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Personalaudioinformationstext:   Wolfgang Thierse, geboren 1943, war von 1998 bis 2005 Präsident des Deutschen Bundestages, bis 2013 dessen Vizepräsident. Der SPD-Politiker unterstützt die Kampagne Wahlrecht ab Geburt.
Marcus Weinberg (@MarcusWeinberg), geboren 1967, ist Familienpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Schlagwörter: Demokratie Eltern Geburt Kinder
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