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Pro und Contra
Sollte eine Corona-App Pflicht sein?

Ein Team von Wissenschaftlern arbeitet derzeit an der Entwicklung einer App für Smartphones. Damit könnte man Corona-Infizierte schneller ausfindig machen und Infektionsketten unterbrechen. Soll diese App für alle verpflichtend sein?
vom 27.04.2020
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Mit Technik gegen das Virus? (Foto: pa/Nijhof)
Mit Technik gegen das Virus? (Foto: pa/Nijhof)

Die Epidemiologen sind sich einig: Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist ein wesentliches, vielleicht das entscheidende Element der Pandemiebekämpfung. Je besser und schneller uns dies gelingt, desto größer ist die Bewegungsfreiheit, die uns allen eingeräumt werden kann. Das Mittel der Wahl scheint hierfür eine Handy-App zu sein, die Kontakte mit infizierten Personen nachvollziehbar machen kann. Das Ziel ist es, möglichst viele zum Mitmachen zu bewegen. Ob das freiwillig gelingen kann, ist fraglich. Die Politik muss daher abwägen, ob es eine freiwillige App geben soll oder eine Pflicht. Sicher ist: Einige würden die App nicht nutzen aus Gleichgültigkeit und weil ihnen das zu lästig ist, andere, weil sie grundsätzliche oder spezifische Datenschutzbedenken haben. Niemand weiß, wie viele – aber Schätzungen gehen davon aus, es wäre etwa die Hälfte der Bevölkerung, und dann würde das System nicht funktionieren. Die Rechtsordnung muss diese Weigerung nicht akzeptieren. Denn die Einwilligung ist nur eine mögliche Legitimation von Datenverarbeitung. Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung erlaubt ausdrücklich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, wenn sie erforderlich ist »aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren«. Rechtlich ist die verpflichtende App also möglich.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 8/2020 vom 30.04.2020, Seite 8
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Zu suggerieren, Datenschützer oder Juristen könnten der Politik die Entscheidung abnehmen, ist falsch. Und lenkt ab von der Diskussion, die viel wichtiger ist: Wie schützen wir die Daten technisch optimal, wie machen wir transparent, was mit den Daten passiert, wie sichern wir, dass die Daten nicht zweckentfremdet werden? Wenn das geklärt ist, kann die App kommen.

Jochim Selzer:

Nein, das geht schon praktisch nicht!

Eine App kann bei der Eingrenzung einer meldepflichtigen Seuche sinnvoll sein, birgt aber bei falschem Design einige Risiken. Schlimmstenfalls werden lückenlose Bewegungsprofile von Millionen Menschen erstellt und auf einem Stadtplan die Aufenthaltsorte von Infizierten rot markiert. Um dies zu verhindern, führt der Chaos Computer Club in einem Katalog die in seinen Augen unerlässlichen Kriterien für eine Corona-App auf. Dazu zählt zum Beispiel, dass die App zweckgebunden ist und möglichst datensparsam, dass die erhobenen Daten nicht mit anderen Informationen verknüpft werden, dass es keine zentrale Instanz gibt, die diese sammelt – und dass sie auf Freiwilligkeit beruht. Um einigermaßen verlässliche Daten zu erzeugen, müssen möglichst viele diese App installieren. Natürlich liegt der Gedanke nahe, die Leute per Verordnung dazu zu verpflichten. Aber von datenschutzrechtlichen Bedenken mal ganz abgesehen: Wie soll das funktionieren? Wie wollen die Behörden das kontrollieren? Soll es eine Streife geben, die Menschen ohne Smartphone aufspürt? Und dann? Auch auf dem Telefon selbst gibt es mehrere Möglichkeiten, das Programm zu täuschen. Natürlich kann man diese Tricksereien unterbinden, aber dazu müsste sich das Programm nach außen abschotten, und dann weiß wieder niemand, ob es nicht doch heimlich mehr aufzeichnet, als es soll. Oder ich müsste rund um die Uhr mit Kontrollfragen der App rechnen, ob ich auch wirklich in der Nähe meines Telefons bin – was gesellschaftlich kaum durchsetzbar wäre.

Wir haben derzeit in der öffentlichen Meinung weitgehende Einigkeit, was Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise angeht. Die Menschen sind zu vielem bereit, wenn sie vernünftige Argumente hören. Wir sollten dieses Vertrauen nicht mit einer Pflicht zur App zerstören.

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Personalaudioinformationstext:   Gregor Thüsing, geboren 1971, ist Rechtswissenschaftler und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.

Jochim Selzer, geboren 1969, ist Mitglied im Chaos Computer Club. Ehrenamtlich berät er zudem Kirchenkreise in puncto Datenschutz.
Schlagwörter: Corona Infektion Smartphone
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